Stammbaum

Eine Stammtafel (Stammbaum) ist ein Dokument über die Geburt einer bestimmten Katze. Sie wird in den meisten Ländern vom Katzenzuchtverein dem der Züchter angehört ausgestellt. Die Einzelheiten zu diesen Urkunden werden im Satzung des Vereines geregelt.

 Inhalt einer Stammtafel:

  • Name des Katzenzuchtverein (Ort)
  • laufende Nummer des Geburtseintrags zusammen mit dem Jahr der Geburt
  • alle Vornamen der Katze
  • Catteryname der Katze
  • Geschlecht der Katze
  • Geburtsdatum der Katze
  • Geburtsort der Katze
  • Rasse
  • Farbe und Musterbezeichnung (ausgeschrieben und/oder in Form eines Farbcodes)
  • Anzahl der Geschwister
  • Chipnummer
  • den vollständigen Namen der Elterntiere
  • Rasse der Elterntiere
  • Farbe und Musterbezeichnung der Elterntiere
  • den vollständigen Namen der Großelterntiere
  • Rasse der Großelterntiere
  • Farbe und Musterbezeichnung der Großelterntiere
  • den vollständigen Namen der Ur-Großelterntiere
  • Rasse der Ur-Großelterntiere
  • Farbe und Musterbezeichnung der Ur-Großelterntiere
  • Eventuell Schallergebnisse und Gentestergebnisse
  • Datum der Ausstellung der Urkunde
  • Siegel des Katzenzuchtverein
  • Namen des beurkundenden Sekretariates

Welche Bedeutung hat eine Stammtafel?

Die Bedeutung einer Stammtafel wird häufig unterschätzt. Abstammungspapiere zeigen eine lückenlose Reihe von Vorfahren auf und beweisen, dass die Katze reinrassig ist.

Als Negativbeispiel hier mal ein Bericht aus Kanada:
TIERQUÄLER RASIEREN KATZEN UND VERKAUFEN SIE ALS TEURE SPHYNX

Jede Rassekatze wird vor der Zuchtzulassung von ausgebildeten Zuchtrichtern für zuchttauglich befunden. Somit sind die Ahnen des Kätzchens dem Rassestandard entsprechend.

Alle im Stammbaum vorkommenden Vorfahren sind aus diesem Grunde bei einem Verein registriert und deren Züchter haben sich an Zuchtrichtlinien gehalten.

Warum ist die Stammtafel für Züchter wichtig?

Die Stammtafel ermöglicht es Züchtern ihre Linien zu überschauen, gesunde Linien miteinander zu kombinieren und dabei nicht den Überblick zu verlieren.

Mit Hilfe der Stammtafel kann der Züchter leichter herausfinden über welche Linien eventuell bestimmte Defekte vererbt werden und dann dementsprechend handeln. Gleiches gilt für die Farb- oder Merkmalvererbung.

Eine Stammtafel hilft dem Züchter ebenso dabei den Verwandtschaftsgrad der Tiere untereinander zu erkennen. Man sieht ganz genau, wer mit wem auf welche Art und Weise verwandt ist.

Normalerweise sollten in den ersten drei Generationen mindestens 10 verschiedene Namen zu finden sein.

Zuchtrichtlinien am Beispiel:

Ein Verein ist z.B. die FIFe. Um einen Wurf dort zu registrieren bedarf es einiger Voraussetzungen:

  • man muss Mitglied in einem FIFe Verein sein
  • die Zucht muss registriert werden
  • alle Zuchtkatzen müssen im Stammbaumverzeichnis des Verein registriert werden
  • alle Zuchtkatzen müssen durch Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet sein
  • Fremddeckkater müssen einen Stammbaum haben

 

Es gibt spezielle Beschränkungen für jede Rasse. Bei der NFO (Norwegischen Waldkatze) dürfen die Katzen keine Pointed Abzeichen haben, ebenso sind die Farben chocolate und lilac, cinnamon und fawn nicht erlaubt. Außerdem muss auf GSD IV – Glycogenspeicherkrankheit Typus IV getestet werden. Träger dürfen nicht mit Trägern verpaart werden. Naturrassen sollten Blutgruppe A haben. Weiße Katzen mit weißen Katern (epistatisches Weiß, W) zu verpaaren ist verboten. Sie dürfen zudem nicht taub sein, Nachweis mit einer audiometrische Untersuchung (Messung akustisch evozierter Potentiale).

 Es gibt auch sehr ausführliche Haltebedingungen, hierzu schaut man am Besten in die Zucht- & Registrierungsregeln der FIFe Absatz 2.

Für die Zucht sind nachfolgende Punkte wichtig:

Nicht gezüchtet werden darf mit Katzen, die eines der folgenden Merkmale aufweisen:

  • Hodenanomalien
  • klinische HD
  • Schädelanomalien
  • Brustkorbanomalien
  • Poly- bzw. Oligodactylie
  • Taubheit
  • PKD
  • PK-Deficiency
  • HCM
  • GM
  • Katzen ohne sichtbare Tasthaare
  • PRA
  • Strabismus (Schielen)
  • Nystagmus (Augenzittern)
  • Albinoauge (rot durchscheinende Regenbogenhaut des Auges)
  • Photophobie (Lichtunverträglichkeit)
  • Katzen mit sichtbarem Nabelbruch
  • Achondroplasia, eine dominantes Gen, welches zu Zwergwuchs, verkürzte Glieder und Beine und andere Defekte zur Folge hat (z. B. Munchkin)
  • Kätzinnen, die wiederholt nur mit Kaiserschnitt gebären können

Nicht gezüchtet werden soll mit Katzen, die haben/sind:

  • einen Generalfehler, der ein Ausstellungszertifikat bzw. eine Ausstellungsteilnahme ausschließt
  • Schwanzanomalien, die nicht im Standard festgelegt sind
  • Deformationen des Knochenbaus
  • Über- bzw. Unterbiss
  • schiefes Gebiss
  • Tendenz zum Schielen
  • Katzen mit weißen Flecken, die nicht im Standard aufgeführt sind
  • Rolllid (Entropium)
  • häufige Missgeburten
  • Paarungen, aus denen einhodige Kater hervorgehen, sollen nicht wiederholt werden.
  • Mit Katzen, die häufig bei Fehlgeburten bzw. Tod- oder Missgeburten beteiligt sind

Will man nun eine Verpaarung machen, muss man beachten, dass der Kater der gleichen Rasse angehört, mit Stammbaum bei einem Verein registriert ist und einen FIV FeLV-Test, der nicht älter als ein Jahr ist. Natürlich dürfen beide Tiere auch keine og. Defekte aufweisen Die Katze sollte in 24 Monaten nur drei Würfe haben, mit Ausnahme aufgrund einer schriftlichen Bestätigung eines Tierarztes und/oder des FIFe Mitglieds. Sie darf innerhalb von drei Wochen nach der ersten Deckung nicht von einem zweiten Kater gedeckt werden.

Der Verein hat ein sogenanntes Deckbeweis-Formular. Dies muss man ausfüllen. Es wird nach dem Deckzeitraum gefragt, nach den Namen der Elterntiere, Stammbaumnummer, Farbe, Rasse, Chipnummer. Die Adresse von Katzen und Katerbesitzer ist auszufüllen und die Besitzer müssen nach der Deckung unterschreiben. Dieser Teil sollte innerhalb von vier Wochen an die Stammbuch-Kommission geschickt werden.

Der zweite Teil sollte eine Woche nach der Geburt eingereicht werden mit den Angaben über die Anzahl, den Rassecode, die Farbe, das Geschlecht und Angaben über eventuelle Verluste.

Der dritte Teil sollte 60 Tage nach der Geburt eingereicht werden. Hier gibt man die Namen an und kann noch ein Mal Geschlecht und Farbe abändern.

Zu diesem Formular gehören dann Kopien von:

  • Aktueller FIV/FeLV-Test
  • Bescheinigung, dass der Kater beide Hoden hat (Nur bei der ersten Verwendung)
  • Bescheinigung, von beiden, dass sie keinen Nabelbruch haben (Nur bei der ersten Verwendung)
  • Audiometrie-Test bei weißen Katzen
  • Titelurkunden der Tiere
  • Angabe der Chipnummer der Kitten, falls diese im Stammbaum gewünscht werde

Die Kitten dürfen frühestens nach zwölf Wochen den Besitzer wechseln und müssen gegen Katzen schnupfen und Katzenseuche geimpft sein.

Auch darf man die Tiere nicht an Tierhandlungen, Versuchslabore etc. verkaufen.

(Text: Eva Ewald)